EU AI Act · Fristen

EU AI Act ab 2. August 2026: Was gilt, was verschoben ist

Von Abdoul Tchaou Zuletzt aktualisiert: 18. Juli 2026 Lesezeit: ca. 8 Minuten Fachinformation, keine Rechtsberatung
Das Wichtigste in Kürze

Kaum ein Gesetz hat in den letzten Monaten für so viel Verwirrung gesorgt wie die EU-KI-Verordnung: Erst hieß es, ab dem 2. August 2026 gelte „alles", dann machte die Nachricht von einer „Verschiebung des AI Act" die Runde. Beides ist so nicht richtig. Dieser Beitrag ordnet, was zum 2. August 2026 tatsächlich auf Unternehmen zukommt, welche Fristen der Gesetzgeber verschoben hat — und was ein mittelständisches Unternehmen jetzt konkret tun sollte.

Hintergrund: Digital Omnibus on AI

Der „Digital Omnibus on AI" ist eine Änderungsverordnung zur KI-Verordnung (EU) 2024/1689. Das Europäische Parlament hat ihr am 16. Juni 2026 zugestimmt, der Rat hat sie am 29. Juni 2026 final angenommen. Sie tritt mit der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft — geplant noch vor dem 2. August 2026. Kernpunkt: Die Hochrisiko-Pflichten kommen später, die Transparenzpflichten kommen wie geplant.

Was ändert sich am 2. August 2026 konkret?

Am 2. August 2026 werden die Transparenzpflichten des Art. 50 KI-VO anwendbar. Sie betreffen — anders als die Hochrisiko-Regeln — eine sehr breite Masse von Unternehmen, weil sie schon beim alltäglichen KI-Einsatz greifen können:

Für den Mittelstand heißt das praktisch: Der Website-Chatbot, KI-generierte Marketing-Bilder, automatisierte Kundenkommunikation oder KI-Videos im Vertrieb können ab diesem Stichtag kennzeichnungspflichtig sein. Welche Pflicht wen trifft, hängt davon ab, ob Sie das jeweilige System anbieten oder als Unternehmen einsetzen — diese Rollenfrage lohnt einen genauen Blick.

Welche Fristen wurden verschoben — und welche nicht?

Der Digital Omnibus on AI hat gezielt die Hochrisiko-Pflichten nach hinten geschoben, den Rest aber weitgehend unangetastet gelassen. Der Zeitplan im Überblick:

StichtagWas giltStatus
02.02.2025 Verbote bestimmter KI-Praktiken (Art. 5), z. B. Social Scoring oder manipulative Techniken gilt bereits
02.08.2025 Pflichten für Anbieter von Allzweck-KI-Modellen (GPAI, Art. 53 ff.), Governance-Strukturen, Sanktionsregime gilt bereits
02.08.2026 Transparenzpflichten (Art. 50): Chatbot-Offenlegung, Kennzeichnung von KI-Inhalten und Deepfakes kommt wie geplant
02.12.2026 Ende der Übergangsfrist für die maschinenlesbare Markierung bei Systemen, die vor dem 02.08.2026 auf dem Markt waren; technische Vorkehrungen gegen neu verbotene Missbrauchsformen (u. a. nicht einvernehmliche intime Deepfakes) neu durch Omnibus
02.12.2027 Volle Pflichten für eigenständige Hochrisiko-KI nach Anhang III (u. a. Risikomanagement, Dokumentation, menschliche Aufsicht) verschoben (vorher 02.08.2026)
02.08.2028 Pflichten für Hochrisiko-KI, die in regulierte Produkte eingebettet ist (Anhang I) verschoben (vorher 02.08.2027)

Wichtig zur Einordnung: Die Verschiebung ist kein Rückzieher vom AI Act. Verbote, GPAI-Regeln und Transparenzpflichten laufen weiter nach Plan — verschoben wurde der Teil mit den aufwendigsten Umsetzungspflichten, auch weil harmonisierte Normen und Leitlinien noch fehlten.

Was gilt schon heute — unabhängig vom 2. August?

Zwei Pflichtenpakete sind bereits scharf, werden im Mittelstand aber häufig übersehen:

Eine Änderung betrifft die KI-Kompetenz (Art. 4): Seit Februar 2025 mussten Unternehmen KI-Kompetenz ihres Personals „sicherstellen". Mit dem Digital Omnibus on AI wurde diese allgemeine Unternehmenspflicht umgestaltet — künftig sollen Kommission und Mitgliedstaaten KI-Kompetenz fördern und Unternehmen zu Schulungsmaßnahmen ermutigen. Wer Hochrisiko-KI betreibt, muss sein Personal für die menschliche Aufsicht aber weiterhin qualifizieren. Und unabhängig von der Rechtspflicht bleiben dokumentierte KI-Schulungen ein starker Baustein, um die eigene Sorgfalt nachweisen zu können.

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Was bedeutet die Hochrisiko-Verschiebung für den Mittelstand?

Auf den ersten Blick wirkt der 2. Dezember 2027 komfortabel weit weg. Drei Gründe, warum die gewonnene Zeit trotzdem kein Grund zum Zurücklehnen ist:

Wer kontrolliert das in Deutschland?

Parallel zum EU-Zeitplan hat Deutschland seine Aufsichtsstruktur festgezurrt: Das Gesetz zur Durchführung der KI-Verordnung wurde am 11. Juni 2026 vom Bundestag beschlossen und hat am 10. Juli 2026 den Bundesrat passiert. Damit wird die Bundesnetzagentur zur zentralen Marktüberwachungsbehörde für die KI-Verordnung. Bei ihr entstehen ein Koordinierungs- und Kompetenzzentrum für KI, eine zentrale Beschwerdestelle — an die sich auch Wettbewerber und Betroffene wenden können — sowie mindestens ein KI-Reallabor für die Erprobung neuer Anwendungen.

Für Unternehmen heißt das: Die Aufsicht ist ab jetzt kein abstraktes EU-Konstrukt mehr, sondern eine deutsche Behörde mit Zuständigkeit, Beschwerdeweg und wachsendem Prüfapparat.

Was sollten Geschäftsführer jetzt tun?

Aus unserer Audit-Praxis lassen sich die nächsten Monate auf drei Arbeitspakete verdichten:

Einen strukturierten Weg durch alle drei Pakete — mit Inventar, Rollen-Mapping, Gap-Analyse und priorisierter Roadmap — bietet ein KI-Audit. Den Gesamtüberblick über alle Pflichten gibt unser Leitfaden zum EU AI Act für den Mittelstand.

Häufige Fragen zum 2. August 2026

Gilt der EU AI Act ab August 2026 auch für kleine und mittlere Unternehmen?

Ja. Die KI-Verordnung gilt größenunabhängig — entscheidend ist, ob und wie KI eingesetzt wird. Für KMU gilt bei Bußgeldern allerdings jeweils der niedrigere Wert des Bußgeldrahmens, und die Hochrisiko-Pflichten greifen erst ab Dezember 2027.

Müssen wir unseren Website-Chatbot ab dem 2. August 2026 kennzeichnen?

In aller Regel ja. Interagiert ein KI-System direkt mit Menschen, müssen die Betroffenen erkennen können, dass sie mit einer KI kommunizieren — es sei denn, das ist aus den Umständen offensichtlich. Wie die Kennzeichnung konkret aussehen muss, hängt vom Einzelfall ab.

Sind ChatGPT, Microsoft Copilot und ähnliche Tools ab August 2026 verboten?

Nein. Am 2. August 2026 treten Transparenzpflichten in Kraft, keine Verbote. Verboten sind seit Februar 2025 nur bestimmte Praktiken wie Social Scoring. Wer generative KI einsetzt, muss ab August 2026 vor allem Kennzeichnungs- und Offenlegungspflichten beachten.

Stimmt es, dass der EU AI Act verschoben wurde?

Nur teilweise. Verschoben wurden die Pflichten für Hochrisiko-KI: für eigenständige Systeme nach Anhang III auf den 2. Dezember 2027, für in Produkte eingebettete Hochrisiko-KI auf den 2. August 2028. Die Transparenzpflichten des Art. 50 gelten weiterhin ab dem 2. August 2026, und die Verbote sowie die Regeln für Allzweck-KI gelten bereits seit 2025.

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Quellen & Verweise
Fachinformation, keine Rechtsberatung: Dieser Beitrag ist eine allgemeine Fachinformation von Governance AI und keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Die rechtliche Bewertung Ihres Einzelfalls übernimmt Rechtsanwältin Caroline Herrmann in einem eigenständigen Mandat. Maßgeblich ist allein der amtliche Text der Verordnung (EU) 2024/1689 in der jeweils geltenden Fassung; die Angaben geben den Stand vom 18. Juli 2026 wieder.
Abdoul Tchaou, Gründer von Governance AI
Abdoul Tchaou
Gründer von Governance AI · KI-Governance-Berater

Abdoul Tchaou ist KI-Architekt und Dozent für Künstliche Intelligenz. Er hat über 50 Fach- und Führungskräfte im souveränen Umgang mit KI geschult und unterstützt mittelständische Unternehmen bei EU-AI-Act-Compliance und KI-Governance. Mehr über uns